18xx und Zugzwang

1856

- 8er-Lok oder Diesel

- Regeln für die Staatsbahn CGR: (default) Solange die CGR keine sichere Lok besitzt, muß sie einsparen (also auch, wenn sie 4er-Loks besitzt). Ohne Lok darf sie dazu eine Diesel (bzw. 8) leihen. Solange sie keine sichere Lok hat, bleibt ihr Kurs unverändert, auch in möglichen ARs bei Verkauf. (Achtung !!! Lemmis Programm macht das falsch) Die CGR darf Loks nur zum aufgedruckten Preis handeln.

- Darf CGR immer eine Lok leihen, wenn sie keine besitzt. Verwirkt sie dieses Recht wenn sie die 4er behält? Was ist, wenn sie mit einer 5 startet und diese zum Nennwert verkauft?

Martins Variante oder Originalregel?