18xx und Zugzwang

1830/32 Regelzusammenfassung

1832 wurde zuerst veröffentlicht von Michael Liebetanz im Jahre 1987. Es gelten grundsätzlich die Regeln von 1830.

Gesellschaften

KürzelNamePöppelStartstadt
OuCie de l'Ouest4Rennes, J4
CenCie du Centre4Nevers, M9
SOCie du Sud-Ouest4Bordeaux, Q5
EstCie du l'Est3Strasbourg, H14
PLMParis-Lyon-Mediteranee3Lyon, O11
MidCie du Midi3Marseille, V12
NCie de fer du Nord2Lille, C9
POCie du 'Orleans2Paris SW, H8

Privatbahnen

PreisNameDividendesperrt Feld(er)Sondereigenschaft
20FF:Cie de St Etienne 5FFP10 kann auf P10 kostenpflichtig bauen und gleichzeitig kostenlos pöppeln.
40FF:Cie de Paris - St Germain10FFI7zusätzlich bauen auf I7
70FF:Cie de la Ceinture 15FFG9, I9-
110FF:Cie de Val de Loire20FFL8tauschbar in 10% Cen
160FF:Cie de Bologne - Amiens25FFD8plus 10% Nord
220FF:Cie de Lyon - Mediterrane30FF-plus 20% PLM, schließt beim ersten Lokkauf der PLM

Teile und Häfen

Aussortiert werden die B-Teile, die NY-Teile und ein 63er-Teil
Dazu kommen folgende bekannte Teile: je ein mal: 4,8,9,15,58
Es gibt 2 verschiedene gelbe L-Teile für C9 und O11 die nur dort und in der abgebildeten Ausrichtung gelegt werden dürfen. Lyon-gelb darf auch bei noch existierender Kleinbahn PLM gelegt werden.
Es gibt 2 gleiche grüne Tiles L, sowie ein braunes Li für C9 und ein braunes Ly für O11.
Es gibt ein grünes und ein braunes Paristeil (H8): Montparnasse im SW muß Kopfbahnhof bleiben. Das braune Paristeil ist in der Teileliste und der ps-Karte (noch)fehlerhaft. Die beiden Städte, die nicht Montparnasse sind, sind Doppelstädte.

Es gibt 3 braune Tiles BLM für Bordeaux (V12), Le Havre(F6) und Marseille (Q5).
Die Gesellschaften MID und SO dürfen in der grünen Phase sofort das Teil 15 legen, ohne daß vorher Teil 57 gebaut wurde.
Die Gesellschaften MID und SO dürfen in der braunen Phase sofort das BLM-Teil legen, ohne daß vorher Teil 57 oder 15 gebaut wurde.

In jeder Operationsrunde erhält die Gesellschaft, deren Pöppel in Bordeaux, Le Havre oder Marseille am Meer liegt (also außen), ab der grünen Phase vor dem Bauen 20 Franc als Hafeneinnahme in die Gesellschaftskasse. Die aufrüstende Firma kann den Hafenplatz für sich beanspruchen, wenn sie dabei ihren Pöppel legt.
Diese Hafenregel stammt so von Helmut Ohley. Es gibt von der Hafenregel verschiedene Varianten, die sich alle ähneln.